Thrifty Car Rental Northern Territory and The Kimberley

JEEP WRANGLER SOFT TOP 2WD - Zusätzliche Mietbedingungen

Diese zusätzlichen Bedingungen ergänzen den Mietvertrag und die Bedingungen, die auf der Rückseite des Thrifty Vertrages zu finden sind.

Fahren auf nicht asphaltierten Strecken

Der Jeep Wrangler ist KEIN Allradwagen. Er darf trotzdem auf unbefestigten Strassen gefahren werden, die für konventionelle Fahrzeuge problemlos zu befahren sind. Es ist nicht erlaubt mit diesem Fahrzeug abgelegene, anspruchsvolle Allradtracks, die ausdrücklich nur für Allradfahrzeuge freigegeben sind, zu fahren.

Aufgrund des Eindringens von feinem Staub beim Fahren auf nicht asphaltierten Strassen, sollte das Dach während der Fahrt geschlossen bleiben. Bei unsachgemässem Gebrauch behält sich der Vermieter vor, speziell notwendige Reinigungen zur Beseitigung des feinen Staubes dem Mieter in Rechnung zu stellen.

Tierschäden bei Dämmerung (Ausnahme Ayers Rock Resort und Uluru Kata Tjuta National Park).

Thrifty übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Kollision mit Tieren bei Dämmerung (weder bei Sonnenaufgang noch bei Sonnenuntergang) verursacht werden. Alle Schäden sowie Bergung müssen vom Fahrzeugmieter übernommen werden.

Unterboden- / Dach- / Wasserschäden

Jegliche Art von Wasserschäden inklusive Schäden am Motor durch Wasser müssen vom Fahrzeugmieter übernommen werden. Thrifty übernimmt keinerlei Haftung.

Es ist untersagt, auf das Auto zu klettern.

Schäden am Unterboden beinhalten u.a. Schäden an Kupplung, Auspuff oder Achse, die durch Missbrauch entstanden sind.

Bergung des Fahrzeuges

Ist ein Fahrzeug aufgrund eines Unfalls fahrunfähig und muss zum nächsten Thrifty Depot geschleppt werden, muss der Fahrzeugmieter die Kosten für die Bergung und Rücktransport des Fahrzeuges übernehmen. Im Falle, dass Thrifty ein Ersatzfahrzeug anbietet, muss der Mieter ebenfalls für die Kosten aufkommen, die bei Zustellung des Ersatzfahrzeuges entstehen.

Ersatzfahrzeug

Im Falle der zur Verfügung Stellung eines Ersatzfahrzeuges gelten die zusätzlichen Bedingungen für das neue Fahrzeug gleichermassen. Wenn möglich sollte für das Ersatzfahrzeug eine neue Vereinbarung unterschrieben werden.

Diebstahl des Fahrzeuges vom Mieter

Im Falle eines Diebstahles des Mietfahrzeuges vom Fahrzeugmieter mit der Folge von Beschädigung oder nicht Auftauchen des Fahrzeuges greift die Zusatzversicherung ohne Beteiligung eines weiteren Fahrzeuges. Ausnahme ist fahrlässiges Handeln seitens des Mieters in Bezug auf Sicherheit und Fahrzeugschlüssel. In diesem Fall kommt der Fahrzeugmieter für entstandene Kosten auf.